Rechner: Urlaubsanspruch

Urlaubsanspruch Urlaubsrechner

Jens Schlatmann

29. Jun 2024

Kategorie: Uncategorized

Der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern in Deutschland ist gesetzlich geregelt und basiert auf dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen, abhängig von seiner Arbeitszeit und der Dauer seiner Betriebszugehörigkeit. Im Folgenden werden die wichtigsten Faktoren und Berechnungsgrundlagen erläutert. Mit unserem Urlaubsrechner kann der Anspruch Ihrer Mitarbeiter schnell berechnet werden.

Urlaubsanspruch für Teilzeitkräfte

Der gesetzliche Urlaubsanspruch wird in §3 BUrlG geregelt und beträgt 24 Werktage. Als gesetzliche Werktage gelten 6 Tage, Montag bis Samsta. Sonn- und Feiertage sind hier ausgenommen. Der gesetzlich definierte Mindesturlaub von 24 Urlaubstagen beruht also auf einer 6-Tage-Woche.

Grundsätzlich gelten für Teilzeitkräfte die gleichen Voragben wie für Vollzeitkräfte. Je nach Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ist der Urlaubsanspruch zum gleichen Anteil wie die reduzierte Arbeitszeit festzulegen. Bei einem Mitarbeiter, der 3 Tage arbeitet, werden 20 Urlaubstage zugestanden. Es gilt folgende Rechnung:

(3/5) × 20 = 12 Urlaubstage

Letztendlich werden die Anzahl der Arbeitstagen und die damit verbundenen Urlaubstage im Arbeits- bzw. Tarifvertrag verbindlich und indivduell geregelt. Üblicherweise werden zwischen 26 und 30 Urlaubstage bei einer Vollzeitbeschäftigung gewährt. Bei Teilzeitkräften gilt dies Anteilig.

Neben dieser Faustregel gibt es Ausnahmen und gesonderte Regelungen für bspw. Praktikanten oder geringfügig Beschäftigte (Minijob). In diesem Artikel mehr dazu: Mindesturlaub – für wen gilt was? 

MyTimeTracker Urlaubsrechner

Mit diesem Rechner ganz einfach selbst herausfinden, wie hoch Urlaubsanspruch Ihrer Mitarbeiter ist. Die in Deutschland gültige Untergrenze liegt bei 20 Tagen, wenn vollzeit eine Fünf-Tage-Woche gearbeitet wird.

Errechnete Urlaubstage: 24 Tage

Urlaubsanspruch in Österreich

In Österreich ist der Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer gesetzlich durch das Urlaubsgesetz geregelt. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen, die sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit richtet. Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte zur Berechnung und Regelung des Mindesturlaubs in Österreich erläutert.

Der gesetzliche Mindesturlaub in Österreich beträgt:

  • 30 Werktage pro Jahr, bei einer 6-Tage-Woche
  • 25 Arbeitstage pro Jahr, bei einer 5-Tage-Woche

Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt ist.

Nach 25 Jahren ununterbrochener Betriebszugehörigkeit erhöht sich der Urlaubsanspruch:

  • 36 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche.
  • 30 Arbeitstage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche

In Betrieben ohne Betriebsrat kann dies schriftlich mit den einzelnen Arbeitnehmern vereinbart werden. Bei Teilzeitbeschäftigten wird analog zu den deutschen Regeln der Anspruch anteilig anhand der Arbeitstage berechnet. Ebenfalls gelten in Österreich einige Sonderregeln. So wird beispielsweise der Anspruch im ersten Jahr fortlaufend berechnet, sodass der Mitarbeiter nach jedem Monat ein Zwölftel des Jahresanspruchs zugesprochen bekommt.

Urlaubsanspruch in der Schweiz

In der Schweiz wird der Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer durch das Obligationenrecht (OR) geregelt. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen, die je nach Alter und Betriebszugehörigkeit variieren können. Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte zur Berechnung und Regelung des Mindesturlaubs in der Schweiz erläutert.

Der gesetzliche Mindesturlaub in Österreich beträgt:

  • 20 Arbeitstage pro Jahr, bei einer 5-Tage-Woche (ab dem 20. Lebensjahr)
  • 25 Arbeitstage pro Jahr, bei einer 5-Tage-Woche (bis zum 20. Lebensjahr)
  • Teilzeitkräfte: anteilige Berechnung proportional zu den Arbeitstagen

Neben dem gesetzlichen Mindesturlaub können Arbeitgeber freiwillig mehr Urlaub gewähren. Diese zusätzlichen Urlaubstage sind oft Bestandteil von Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen. Es ist wichtig, den individuellen Arbeitsvertrag sowie geltende betriebliche oder tarifliche Regelungen zu prüfen.

Fazit

In Österreich, Deutschland und der Schweiz gelten grundsätzlich sehr ähnliche Regelungen und die Berechnung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs erfolgt nach einem stringenten Schema: von oberster Bedeutung ist die Anzahl der Arbeitstage. Für Teilzeitkräfte gelten ebenfalls stets die gleichen Regelungen und Urlaubstage werden anteilig gewährt. Mit dem MyTimeTracker Urlaubsrechner wird die Berechnung somit zum Kinderspiel.

MyTimeTracker Zeiterfassung

Flexibles Stundenkonto

Jeder Mitarbeiter verfügt über ein persönliches Zeitkonto. Überstunden und Fehlzeiten werden tagesgenau erfasst und die automatisierte Pausenprüfung sorgt für die Einhaltung der Arbeitszeiten.

Smarte Soll-Zeiten

Soll-Zeiten können für jeden Mitarbeiter tagesgenau festgelegt werden. Auch wenn eine Teilzeitkraft mal an einem anderen Tag, als geplant, arbeite – am Ende zählen die Wochenstunden und das Saldo stimmt.

Urlaubstage und Fehlzeiten

Urlaubskonten sowie ein Urlaubsübertrag können für jeden Mitarbeiter individuell konfiguriert werden. Für Abwesenheiten und Fehlzeiten gibt es zudem aussagekräftige Statistiken.

Regeln Festlegen

Sie entscheiden, wie die Zeiterfassung funktioniert und gesteuert wird. Sollen Mitarbeiter Zeiten selbst eintragen dürfen? Darf nur vor Ort gestempelt werden? Müssen Abwesenheiten beantragt werden?